Wieviel?Genug!
Der Kollektivvertrag
Arbeitszeit
Die Arbeitszeit ECHTER Schwarzarbeiter*innen ist in den Kollektivvertägen mit 40 Wochenstunden festgelegt. Diese 40 Stunden werden in der Regel auf fünf Arbeitstage aufgeteilt.
Solltest du aber als Arbeitnehmer*in mal einen Tag frei brauchen, aber keinen Urlaub dafür verwenden wollen, erlauben z.B. manche Betriebe dein Wochenpensum auch schon an den restlichen vier Tagen abzuarbeiten. Was am Ende Zählt ist, dass die vorgegebene Arbeit erledigt wird.
Arbeitsutensilien
Damit ECHTE Schwarzarbeiter*innen ihre Arbeit entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ausführen können, sind ihre Arbeitgeber verpflichtet, entsprechende Arbeitskleidung für den Sommer und den Winter, sowie passende Arbeitsschuhe und Arbeitshandschuhe zur Verfügung zu stellen.
Diese Vorgaben können von Bundesland zu Bundesland variieren. Im Zweifel solltest du dich an die Angeben in deinem Kollektivvertag halten.
Waschzeit
Ein Alleinstellungsmerkmal ECHTER Schwarzarbeiter*innen, das wirklich kaum ein anderer Beruf bieten kann, ist die Möglichkeit, sich nach der Arbeit zu duschen und dafür auch noch Kohle zu bekommen.
In den Kollektivvertägen ist die Wasch- und Umkleidezeit mit 30 Minuten pro Tag festgelegt. Diese 30 Minuten werden in deine Arbeitszeit eingerechnet.
BruttoNetto
Wieviel Brutto ist das Netto denn jetzt?
Genauere Informationen findest du direkt im Kollektivvertrag.