Ein Haufen Geldscheine

Wieviel?
Genug!

Der Kollektivvertrag

Das Einkommen ECHTER Schwarzarbeiter*innen ist in Kollektivvertägen geregelt. Diese sind in jedem Bundesland etwas anders gestaltet. Damit du nicht den Überblick verlierst haben wir auf dieser Seite die ganzen Zahlen und Fakten aus diesen Verträgen aufbereitet und den Gesetzesdschungel etwas gelichtet und mit Wegweisern versehen.

Arbeitszeit

Die Arbeitszeit ECHTER Schwarzarbeiter*innen ist in den Kollektivvertägen mit 40 Wochenstunden festgelegt. Diese 40 Stunden werden in der Regel auf fünf Arbeitstage aufgeteilt.

Solltest du aber als Arbeitnehmer*in mal einen Tag frei brauchen, aber keinen Urlaub dafür verwenden wollen, erlauben z.B. manche Betriebe dein Wochenpensum auch schon an den restlichen vier Tagen abzuarbeiten. Was am Ende Zählt ist, dass die vorgegebene Arbeit erledigt wird.

Arbeitsutensilien

Damit ECHTE Schwarzarbeiter*innen ihre Arbeit entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ausführen können, sind ihre Arbeitgeber verpflichtet, entsprechende Arbeitskleidung für den Sommer und den Winter, sowie passende Arbeitsschuhe und Arbeitshandschuhe zur Verfügung zu stellen.

Diese Vorgaben können von Bundesland zu Bundesland variieren. Im Zweifel solltest du dich an die Angeben in deinem Kollektivvertag halten.

Waschzeit

Ein Alleinstellungsmerkmal ECHTER Schwarzarbeiter*innen, das wirklich kaum ein anderer Beruf bieten kann, ist die Möglichkeit, sich nach der Arbeit zu duschen und dafür auch noch Kohle zu bekommen.

In den Kollektivvertägen ist die Wasch- und Umkleidezeit mit 30 Minuten pro Tag festgelegt. Diese 30 Minuten werden in deine Arbeitszeit eingerechnet.

Brutto
Netto

Wieviel Brutto ist das Netto denn jetzt?

Was im Schnitt aufs Konto kommt (Netto) ist ja für manch einen doch wichtig - man soll ja auch von was leben können. Hier findest du eine Übersicht über die Brutto-Netto-Unterschiede und Aufschlüsselungen aller Abgaben und Zulagen (gewisse Werte sind geschätzt und können vom tatsächlichen Lohn abweichen).

Genauere Informationen findest du direkt im Kollektivvertrag.
Erstes Lehrjahr
~ 855
Zweites Lehrjahr
~ 1038
Drittes Lehrjahr
~ 1222
Geselle
~ 1959
Meister
~ 2094

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